Nachstehend finden Sie die von BESTWAY EUROPE S.p.A. angewandten Garantiebedingungen mit Sitz in Via della Resistenza Nr. 5, San Giuliano Milanese (20098) - Mailand, Italien (im Folgenden „BESTWAY") auf Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums unter der Marke BESTWAY verkauft werden.
1. Gesetzliche Gewährleistung
1.1 Die gesetzliche Gewährleistung wird durch die europäischen Richtlinien 1999/44/EU und 2019/771/EU gewährt, die darauf abzielen, den Verbraucher, wie nachstehend definiert, zu schützen, falls die gekauften Waren („Produkte") Konformitätsmängel aufweisen.
Je nach Kaufdatum gelten folgende Regelungen:
- · Europäische Richtlinie 1999/44/EU für alle Waren, die bis zum 31. Dezember 2021 gekauft wurden;
- · Europäische Richtlinie 2019/771/EU für alle Waren, die am oder nach dem 1. Januar 2022 gekauft werden.
1.2 Gemäß den vorgenannten europäischen Richtlinien ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Produkt zu Zwecken erwirbt, die nicht mit ihrem Geschäft, Handel, Handwerk oder Beruf zusammenhängen (der „Verbraucher").
1.3 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung der Waren an den Verbraucher, sofern in den Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nichts anderes bestimmt ist.
1.4 Wenn der Verbraucher der Meinung ist, dass er ein Produkt mit einem Konformitätsfehler erworben hat, muss er sich an seinen Einzelhändler wenden, um die entsprechende Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.
1.5 BESTWAY übernimmt die Gewährleistung für etwaige Konformitätsmängel der Produkte für jeden Verbraucher, der die Produkte direkt bei BESTWAY gekauft hat.
2. BESTWAY-Herstellergarantie
2.1 Unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungen und Rechtsansprüche und unbeschadet der Möglichkeit für den Verbraucher, die oben genannte gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, bietet BESTWAY bei einer begrenzten Anzahl von Produkten eine zusätzliche Garantie („BESTWAY-Herstellergarantie") für mögliche Konformitätsmängel.
2.2 Die BESTWAY-Herstellergarantie gilt nur für Käufe, die von einem Verbraucher getätigt werden, d.h. für jeden Artikel, der von einer Einzelperson zu Zwecken erworben wird, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit stehen. Wenn der Verbraucher beispielsweise mit einem Unternehmen verbunden ist, das unsere Produkte für kommerzielle Zwecke verwendet, wird das Produkt nicht von der BESTWAY-Herstellergarantie abgedeckt.
2.3 Die Herstellergarantie kann durch den Verbraucher des Produkts oder durch den Händler unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen aktiviert werden.
(a) Liste der Artikelkategorien, die von der BESTWAY-Herstellergarantie abgedeckt werden:
- · Lay-Z-SpaTM-Sets
- · Lay-Z-SpaTM-Sets mit WLAN
- · Lay-Z-SpaTM Entertainment Station
- · Fast SetTM (ab 183 x 51 cm und darüber)
- · Steel ProTM
- · Steel Pro MaxTM
- · Power SteelTM
- · HydriumTM
- · FlowclearTM Filterpumpe
- · FlowclearTM Skimatic Filterpumpe
- · FlowclearTM Sandfilteranlage
- · FlowclearTM Poolheizung
- · FlowclearTM Chlorinator
- · FlowclearTM Swimfinity
- · Reinigungsroboter AquaTronix, AquaGlide, AquaRover
- · Leiter, nur wenn im Pool-Set enthalten
- · Abdeckungen & Bodenplanen, nur wenn im Pool-Set enthalten
- · Wartungssets, nur wenn im Poolset enthalten
- · Surfbrett
- · Hydro ForceTM SUP
- · Hydro ForceTM Boot
- · Wasserpark – Constant Air
(b) Dauer der BESTWAY-Herstellergarantie
Die Herstellergarantie für alle oben in Absatz 2.3 (a) genannten BESTWAY-Produkte beträgt 24 Monate – sofern die Gesetzgebung des jeweiligen Mitgliedstaates der Europäischen Union nichts anderes vorsieht – ab dem Datum, das auf dem beim Kauf ausgestellten Kassenbon oder Steuerbeleg angegeben ist.
Um zu vermeiden, dass die von der BESTWAY-Herstellergarantie gewährten Rechte verwirken, muss die vermutete Nichtkonformität des BESTWAY-Produkts innerhalb von 2 Monaten nach ihrem Auftreten BESTWAY gemeldet werden, wie im folgenden Absatz 2.3 (c) beschrieben.
(c) Aktivierung und Leistungen der BESTWAY-Herstellergarantie
Um einen vermuteten Konformitätsmangel des Produkts zu melden und die BESTWAY-Herstellergarantie zu aktivieren, muss sich der Verbraucher oder der Händler an das von BESTWAY angegebene Kundendienstzentrum in seinem Wohnsitzland wenden.
Der Anspruch kann geltend gemacht werden:
Die Mitteilung muss folgende Angaben enthalten:
- · Kontaktinformationen des Verbrauchers;
- · Kaufdatum und Kopie des Kauf- oder Steuerbelegs;
- · Artikelnummer;
- · Seriennummer;
- · Beschreibung und/oder Bilder und/oder Video des Fehlers;
- · Bilder und/oder Video der Installation des Produkts;
- · Alle anderen Unterlagen, die BESTWAY zur Untersuchung der Reklamation benötigt.
Nach der Aktivierung der BESTWAY-Herstellergarantie ist der Verbraucher verpflichtet, BESTWAY alle oben genannten Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass BESTWAY das Problem innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens analysieren und beheben kann.
Wenn eine oder mehrere der oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gilt die BESTWAY-Herstellergarantie nicht; der Verbraucher wird jedoch darauf hingewiesen, dass er sich jederzeit auf die in Absatz 1 dieses Dokuments beschriebene gesetzliche Gewährleistung berufen kann.
Stellt BESTWAY einen Konformitätsmangel des Produkts fest, ersetzt BESTWAY nur die daraus resultierenden defekten Ersatzteile und nicht das gesamte Set. In einem solchen Fall beginnt keine neue Herstellergarantie, weder für das Ersatzteil noch für das gesamte Set. Die BESTWAY-Herstellergarantie wird daher durch den Austausch der defekten Teile in keiner Weise unterbrochen und/oder ausgesetzt und endet zu ihrem regulären Ablaufdatum.
Der Umtausch ist für den Verbraucher mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
Für den Händler, bei dem der Verbraucher das Produkt gekauft hat, entstehen durch den Austausch keine zusätzlichen Kosten, es sei denn, dies ist in den Geschäftsbedingungen vorgesehen, die der Händler gelesen haben muss, bevor er die BESTWAY-Herstellergarantie aktiviert. Die Aktivierung der Garantie durch den Einzelhändler setzt die Annahme aller Bedingungen der BESTWAY Geschäftsbedingungen in ihrer neuesten Fassung voraus.
(d) Grenzen der Anwendung der BESTWAY-Herstellergarantie
Die BESTWAY-Herstellergarantie bezieht sich ausschließlich auf Konformitätsmängel von BESTWAY-Produkten. Nicht abgedeckt sind hingegen Probleme, die auf andere Ursachen zurückzuführen sind, wie zum Beispiel, ohne darauf beschränkt zu sein, solche, die aus einer fehlerhaften Installation, einer unsachgemäßen Nutzung, einer falschen oder mangelhaften Wartung, einer unsachgemäßen Bedienung, einem Missbrauch von Chemikalien, einer falschen Stromversorgung, einer Vernachlässigung oder einer unsachgemäßen Nutzung, Handhabung und/oder Veränderung der BESTWAY-Produkte, der Verwendung von ungeeignetem und/oder nicht originalem Zubehör und/oder Ersatzteilen, äußerlich sichtbaren Schäden, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht beanstandet wurden, oder Schäden aufgrund von Witterungseinflüssen resultieren können. Die Herstellergarantie gilt ebenfalls nicht für Mängel, die nicht auf ein Produktionsproblem zurückgeführt werden können oder für fehlende Teile, die erst nach Ablauf von zwei Monaten ab Kaufdatum gemeldet werden.
Bestway-Produkte fallen nicht unter die BESTWAY-Herstellergarantie, wenn sie aus zweiter Hand und/oder überholt gekauft wurden. Garantien sind darüber hinaus nicht auf Dritte übertragbar.
Die BESTWAY-Herstellergarantie gilt nicht für Produkte, die ohne Zustimmung von BESTWAY geöffnet und/oder manipuliert wurden (dies gilt z. B., ohne darauf beschränkt zu sein, für das Öffnen einer Pumpe).
Die BESTWAY-Herstellergarantie deckt keine wirtschaftlichen Verluste aufgrund von Wasser- und Chemikalienverbrauchskosten ab.
Die BESTWAY Herstellergarantie gilt nicht für Sachschäden, die durch eine fehlerhafte Installation und/oder Montage des Produkts entgegen den Anweisungen im Benutzerhandbuch verursacht wurden, z. B. Schäden durch Überschwemmungen aufgrund der Installation des Produkts auf einer nicht ebenen und/oder ungeeigneten Oberfläche.
Für Eingriffe und/oder Ersatz oder für das Produkt, das vom Verbraucher oder Wiederverkäufer außerhalb der in der BESTWAY-Garantie festgelegten Art und Weise und unter den dort genannten Bedingungen behandelt wurde, können keine Ansprüche auf Erstattung geltend gemacht werden.
Aufgrund unterschiedlicher Sicherheits- und/oder Regulierungsstandards, die sich von Land zu Land unterscheiden können, weist BESTWAY den Verbraucher darauf hin, dass die Installation und/oder Verwendung von BESTWAY-Produkten in einem anderen Land als dem, in dem die Produkte erworben wurden, zu Schäden an Personen und/oder Eigentum und/oder am Produkt selbst (oder einzelnen Teilen davon) führen kann. Die Nichteinhaltung der hier aufgeführten Anforderungen kann zum Erlöschen der BESTWAY-Herstellergarantie führen.
(f) Zeitpunkt des Inkrafttretens
Die BESTWAY-Garantie gilt für alle Mitteilungen, die gemäß Absatz 2.3 (c) in Bezug auf BESTWAY-Produkte eingehen, auf welche die in Artikel 1.1. vorliegenden Dokuments vorgesehene spezifische europäische Richtlinie Anwendung findet.
Datum der Veröffentlichung: 1. Mai 2022